Leistungsbeschreibung für 1&1 Mobilfunk
Leistungsbeschreibung für 1&1 Mobilfunk-Dienstleistungen
A. Allgemeine Leistungsmerkmale
1. Die 1&1 Internet AG ermöglicht dem Kunden, gemäß den folgenden Regelungen über das Vodafone-Netz Telekommunikations- sowie ggf. weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für die Nutzung dieser Dienstleistungen sind eine in das Vodafone-Netz eingebuchte SIM-Karte, ein mit der SIM-Karte zur Nutzung im Vodafone-Netz geeignetes mobiles Endgerät nach dem GSM- oder UMTS-Standard und ggf. Zubehör erforderlich. Je nach verfügbarer Netztechnologie (GSM, GPRS, HSCSD, UMTS) und gewähltem Tarif stehen folgende Übertragungsraten für leitungs- oder paketvermittelte Übertragung zur Verfügung:
- Sprachverbindungen zwischen max. 14,4 und max. 64 kbit/s,
- Datenverkehr zwischen max. 14,4 kbit/S und max. 7,2 MBit/S (abgehend) bzw. zwischen max. 14,4 und max. 384 kbit/s (eingehend)
- Bei Tarifen, die unabhängig von der genutzten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (derzeit "1&1 Surf-Flat", "1&1 Surf & Phone Flat", "1&1 Notebook-Flat" und "1&1 Notebook-Flat HSDPA") kann paketvermittelter Datenverkehr unter Nutzung von GPRS, EDGE, UMTS und HSDPA aufgebaut werden Diese Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte, die unter optimalen Bedingungen und bei entsprechender Abdeckung und Verfügbarkeit des Vodafone Netzwerkes erreicht werden können und das verwendete Endgerät dies unterstützt. UMTS und HSDPA Verbindungen sind nicht Bestandteil der Tarife "1&1 Surf-Flat" und "1&1 Notebook-Flat).
Die Übertragungsrate hängt im Einzelfall außerdem von dem genutzten Endgerät und den konkreten Nutzungsmodalitäten (z.B. Entfernung zur Antenne, Fortbewegungsgeschwindigkeit, Belegung der Funkzelle) ab.
2. 1&1 ermöglicht es dem Kunden, u.a. telefonisch oder per Internet Informationen zu seinem Vertragsverhältnis zu erhalten und bestimmte Änderungen im Rahmen des bestehenden Vertrags vorzunehmen. Für die Nutzung der SIM-Karte und - sofern dies technisch von 1&1 vorgesehen ist - einzelner Dienste erhält der Kunde eine/mehrere von ihm veränderbare persönliche Identifikationsnummer/n (PIN). Sofern die PIN-Abfrage zum Einbuchen in das Vodafone-Netz eingerichtet ist, wird die SIM-Karte bei dreimaliger Falscheingabe der PIN gesperrt. Sie kann durch Eingabe der Super-PIN entsperrt werden. Nach wiederholter Falscheingabe der Super-PIN wird die Karte dauerhaft unbrauchbar. Der Kunde wird alle ihm zur Verfügung gestellten Kennwörter bzw. Identifikationsnummern, insbesondere PIN, Super-PIN und Internet-Kennwort vertraulich behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.
3. Zielrufnummer einer Verbindung kann eine Vodafone-Nummer sowie eine andere deutsche oder ausländische Rufnummer sein, deren Inhaber einen Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen hat, der mittelbar oder unmittelbar gegenüber Vodafone verpflichtet ist, die jeweilige Verbindung herzustellen. Auf Anfrage benennt 1&1 diese Anbieter. Die Anwahl einer Zielrufnummer ist nicht zulässig, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist und/oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung - insbesondere auch durch technische Vorkehrungen - vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird. Unzulässig ist jede Weiterleitung von Verbindungen, insbesondere die Erbringung von Zusammenschaltungsleistungen, über die SIM-Karte, sofern die vom Anrufenden ursprünglich gewählte Zielrufnummer nicht die Vodafone-Nummer des Kunden ist.
4. Der Kunde kann Dienstleistungen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von Vodafone in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Funkstationen in Anspruch nehmen. Telekommunikationsverbindungen werden von Vodafone im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97 % hergestellt. Zeitweilige Störungen der Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von Vodafone oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Vodafone-Netzes erforderlich sind, ergeben. 1&1 wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Schließlich kann die Übertragungsqualität durch atmosphärische und topographische Gegebenheiten sowie Hindernisse (z. B. Gebäude) gestört sein. Der vorstehende Absatz gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die 1&1 zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt.
5. Ferner ist der Kunde berechtigt, auf der Grundlage entsprechender Verträge zwischen Vodafone und ausländischen Mobilfunknetzbetreibern Dienstleistungen von durch Vodafone ausgewählten Mobilfunknetzbetreibern im Ausland zu nutzen (International Roaming). Vodafone behält sich vor, die Auswahl dieser Netzbetreiber sowie den Inhalt der mit diesen bestehenden Verträge jederzeit zu ändern. Im übrigen bestimmt sich der Umfang der International Roaming-Leistungen nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; insbesondere können bei Verwendung eines entsprechenden Endgerätes im ausländischen Netz auch Dienstleistungen für den Kunden nutzbar sein, für die seine SIM-Karte im Vodafone-Netz nicht freigeschaltet ist.
6. Wird eine Dienstleistung von 1&1 nur für einen befristeten Zeitraum angeboten, nur in Verbindung mit einem bestimmten Tarif und/oder nur gegen ein zusätzliches Entgelt erbracht, wird dies in der Preisliste ausgewiesen.
7. Mit einem datenfähigen Endgerät und einem damit verbundenen Computer mit der Möglichkeit zum Aufbau einer TCP/IPDatenverbindung kann der Kunde über das Vodafone-Netz Zugang zum Internet erhalten.
Bei Tarifen, die unabhängig von der genutzten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden gelten ergänzend noch folgende Einschränkungen:
7.1 Im Rahmen der Tarife 1&1 Mobile Internet Surf Flat, Surf Flat Plus und Surf & Phone Flat darf eine TCP-/IP Datenverbindung (Zugangseinstellung bei Smartphones: mail.partner.de" bei BlackBerry-Endgeräten "blackberry.net") nicht mit einem verbundenen Computer (Notebook, Stand-alone-PC, etc.) aufgebaut werden, sondern ausschließlich zur Nutzung über das Handy (geeignetes Endgerät erforderlich unter Verwendung von 1&1 zertifizierten Browsern und Clients) und ausschließlich als Endkunde im dafür üblichen Umfang und nur für Verbindungen, die manuell über Hardware aufgebaut werden. Eine Weiterveräußerung sowie unentgeltliche Überlassung des Dienstes an Dritte und die Nutzung zum Betrieb kommerzieller Dienste sind unzulässig. Die Tarife beinhalten ausschließlich das Surfen über http-basierte (Port 80) und https-basierte (Port 443) Internet-Seiten, WAP-basierte Internet-Seiten, das Senden und Empfangen von Emails über die Protokolle POP3, IMAP, beim 1&1 BlackBerry-Angebot über den BlackBerry Internet Service (mit der Zugangseinstellung blackberry.net) bei mobilen Endgeräten mit Windows Mobile Betriebssystem den Datentraffic beim Synchronisieren über Microsoft® ActiveSync® oder den 1&1 Sync-Client mit der Zugangseinstellung "mail.partner.de". Die Datenflatrate für PocketWeb und Ogo CT-25E gilt ausschließlich in Verbindung mit den hierfür von 1&1 vorkonfigurierten Endgeräten. Media-Streamings (z.B. Videostreaming, Webradio, etc.), die Nutzung für Voice-over-IP und das Betreiben von Filesharing unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Netzwerkes gehören nicht zum vertraglich zulässigen Leistungsumfang. Datenverbindungen können in Abhängigkeit der Netzabdeckung und des verwendeten Endgeräts bei den Tarifen Surf-Flat Plus und Surf & Phone-Flat mit maximal 7.200 kBit/s (UMTS/HSDPA) und beim Tarif Surf-Flat mit maximal 200 kBit/s (GPRS/EDGE) aufgebaut werden. Ab einem Datenvolumen (Upload und Download) von 1 Gigabyte im laufenden Abrechnungszyklus wird die zur Verfügung stehende Bandbreite für Datenverbindungen bei den Tarifen Surf-Flat, Surf-Flat Plus und Surf & Phone-Flat auf maximal 64 kBit/s (GPRS/EDGE) gedrosselt. Ab Beginn des nächsten Abrechnungszyklus wird die Drosselung wieder aufgehoben.
7.2 Im Rahmen der Tarife 1&1 Mobile Internet Notebook Flat, Notebook Flat HSDPA und Notebook-Flat HSDPA Plus behält sich 1&1 vor, bei einer Verbindungsdauer von mehr als 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen. Für die Nutzung beider Tarife gilt ausschließlich ein für Endkunden üblicher Umfang und nur für Verbindungen, die manuell über die Hardware aufgebaut werden. Eine Weiterveräußerung sowie unentgeltliche Überlassung des Dienstes an Dritte und die Nutzung zum Betrieb kommerzieller Dienste sind unzulässig.
Bei der 1&1 Mobile Internet Notebook Flat können Datenverbindungen in Abhängigkeit der Netzabdeckung und des verwendeten Endgeräts mit maximal 200 kBit/s (GPRS und EDGE) aufgebaut werden (Zugangseinstellung: "mail.partner.net"). Die Nutzung der 1&1 Mobile Internet Notebook Flat für Voice over IP, Peer-to-Peer-Verbindungen für das Betreiben von Filesharing und Media-Streamings (z.B. Videostreaming, Webradio, etc.) ist nicht gestattet. Die Flatrate beinhaltet ausschließlich das Surfen über http-basierte (Port 80) und https-basierte (Port 443) Internet-Seiten, WAP-basierte Internet-Seiten, das Senden und Empfangen von Emails über die Protokolle POP3, IMAP, die Synchronisation über Microsoft® ActiveSync® oder 1&1 MailXchange. Ab einem Datenvolumen (Upload und Download) von 1 Gigabyte im laufenden Abrechnungszyklus wird die zur Verfügung stehende Bandbreite für Datenverbindungen auf maximal 64 kBit/s gedrosselt. Ab Beginn des nächsten Abrechnungszyklus wird die Drosselung wieder aufgehoben.
Innerhalb der Tarife 1&1 Mobile Internet Notebook Flat HSDPA und Notebook Flat HSDPA Plus wird bis zu einem Datenvolumen (Upload und Download) von 5 GB im jeweiligen Abrechnungszeitraum die jeweils aktuell maximal verfügbare Bandbreite (bis zu 7.200 kBit/s) bereitgestellt, ab einem verbrauchten Datenvolumen von 5 GB steht für die restliche Zeit des jeweiligen Abrechnungszeitraumes eine Bandbreite von max. 64 kBit/s zur Verfügung.
7.3 1&1 ist berechtigt, die Software des PocketWeb und Ogo CT-25E fortlaufend weiterzuentwickeln und an die technische Entwicklung anzupassen. 1&1 wird die PocketWeb- und Ogo CT-25E-Software in unregelmäßigen Zeitabständen automatisch aktualisieren. Diese automatischen Software-Updates dienen u.a. dazu, die Funktionalität des 1&1 PocketWeb und Ogo CT-25E weiter zu entwickeln. Der Kunde erklärt sich mit der durchführung dieser Updates einverstanden. Dem Kunden ist bekannt, dass die Funktionalität des PocketWeb und Ogo CT-25E während der Dauer des Software-Updates kurzfristig eingeschränkt sein kann.
8. Die Inanspruchnahme der Dienste
- 0900x - kostenpflichtige Mehrwertdienste (Voice, SMS, MMS)
- 137x - Televoting (Voice, SMS, MMS)
- 0118x - Auskunftsdienste (Voice, SMS, MMS)
steht ab dem dritten Vertragsmonat zur Verfügung. Der Kunde kann eine vorzeitige Freischaltung der Dienste beantragen.
B. Zusätzliche Leistungsmerkmale
1. SIM-Karte
Die SIM-Karte beinhaltet einen Speicher, in dem der Kunde bis zu 100 Namen und Nummern abspeichern kann.
2. Vodafone-Mailbox
1&1 stellt dem Kunden eine Vodafone-Mailbox (netzintegrierter, elektronischer Anrufbeantworter) bereit, zu der der Kunde eingehende Anrufe umleiten kann (Voreinstellung durch Vodafone auf die drei bedingten Anrufumleitungen gemäß Ziff. B.5 b, c, d). Das Abhören der Vodafone-Mailbox ist aus dem Vodafone-Netz über die Kurzwahl 5500 möglich. Der Kunde kann anstelle einer Standardansage eine Begrüßungsansage von 60 Sekunden aufsprechen. Die Vodafone-Mailbox speichert bis zu 25 eingehende Sprachnachrichten (jeweils bis zu 5 Minuten) für maximal 14 Tage. Wenn ein Anrufer bei eingeschalteter Rufnummernübermittlung keine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen hat, erhält der Kunde eine SMS-Benachrichtigung über den Anrufversuch. Die Vodafone-Mailbox benachrichtigt über eingegangene Nachrichten per Kurzmitteilung oder - bei entsprechende Programmierung der Mailbox durch den Kunden - durch Benachrichtigungsanrufe zur SIM-Karte des Kunden, die nach dem ersten Einbuchen nach Einga ng der Nachricht alle 20 Minuten, maximal 3 Stunden lang, erfolgen.
3. Anrufumleitungen
3.1 Der Kunde kann für eingehende leitungsvermittelte Verbindungen die folgenden Umleitungen zu zulässigen Zielrufnummern (Einschränkungen der Umleitbarkeit in bestimmte Länder teilt 1&1 jeweils aktuell auf Anfrage mit) einrichten. Eingerichtete Umleitungen werden bei Nutzung der SIM-Karte im Ausland teilweise nicht berücksichtigt. a) automatische Umleitung aller Verbindungen; b) Umleitung, wenn die Verbindung in einem vom Kunden festgelegten Zeitraum nicht angenommen wird; c) Umleitung, wenn die SIM-Karte nicht in ein Mobilfunknetz eingebucht ist; d) Umleitung im Besetzt-Fall.
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber des Anschlusses mit der Anrufumleitung auf seinen Anschluss einverstanden ist.
4. SMS
4.1 Mit einem geeigneten Endgerät können bei Nutzung des Vodafone-Netzes Textmitteilungen von bis zu 160 Zeichen im GSMShortMessageService-Standard (= Kurzmitteilungen) empfangen und versendet werden. Der Kunde kann mit Vodafone-SMS a) Kurzmitteilungen an E-Mail-Adressen versenden und EMailsals Kurzmitteilungen empfangen, b) Kurzmitteilungen in andere Mobilfunknetze (in ausländische Mobilfunknetze nur, wenn der Roaming-Partner von Vodafone den Kurzmitteilungsdienst unterstützt) versenden,
4.2 Die Zustellung von Kurzmitteilungen wird während 48 Stunden wiederholt versucht, wenn der empfangende Anschluss nicht erreichbar oder keine Speicherkapazität vorhanden ist. Danach wird die Kurzmitteilung - auch bei erfolglosem Zustellungsversuch - gelöscht.
4.3 Die Abrechnung entgeltpflichtiger Kurzmitteilungen kann in Sonderfällen (z.B. Kurzmitteilungen an Fax-Nummern) verzögert erfolgen.
5. MMS
Mit einem geeigneten Endgerät kann der Kunde Nachrichten mit einem Datenvolumen bis zu 300 KB nach dem GSM-MultimediaMessageService- Standard bestehend aus Text, Bildern und/oder Tönen (= MMS) empfangen und versenden. MMS können auch an E-Mail-Adressen versendet werden; je nach empfangendem E-Mail-System können aufgrund inkompatibler Formate Löschungen oder Beschädigungen der übermittelten Inhalte auftreten. Ist der empfangende Anschluss oder E-Mail-Server nicht erreichbar oder keine Speicherkapazität vorhanden, wird die Zustellung während 48 Stunden wiederholt versucht; danach wird die MMS gelöscht.
6. Rufnummern-Anzeige
Vodafone übermittelt bei jeder abgehenden Verbindung die Vodafone-Nummer des Kunden an den angerufenen Anschluss; eine fallweise Unterdrückung ist durch Eingabe am Endgerät möglich.
7. InternetService, WAP
7.1 Mit einem datenfähigen Endgerät und einem damit verbundenen Computer mit der Möglichkeit zum Aufbau einer TCP/IPDatenverbindung kann der Kunde über das Vodafone-Netz Zugang zum Internet erhalten.
7.2 Mit einem Endgerät nach dem WirelessApplicationProtocol-Standard (WAP) mit Microbrowser kann der Kunde über das Vodafone-Netz Zugang zu den im WAP-Format erstellten Bereichen des Internet erhalten. Die Abrechnung von gegebenenfalls zusätzlich zum Minutenpreis für den Zugang zum WAP-Gateway anfallenden Kosten für die übermittelten Inhalte kann verzögert erfolgen.
7.3 Im Rahmen des InternetService und von WAP hat der Kunde keinen Anspruch auf das Angebot bestimmter Inhalte oder den Zugang zu bestimmten Inhalten.
8. Notrufnummern
Der Kunde kann die allgemeinen Notrufnummern 110 und 112 anwählen.
9. Verbindungsübersicht
Die Verbindungsübersicht, die der Kunde auf Wunsch monatlich erhält, listet entgeltpflichtige und unentgeltliche Verbindungen mit Angabe von Datum, Beginn, Dauer und/oder übertragenem Datenvolumen, Zielrufnummer und Höhe des einzelnen Entgeltes auf.
10. Service-Nummern
Unter verschiedenen Service-Nummern erhält der Kunde Informationen und Beratungen zu den von 1&1 angebotenen Dienstleistungen oder zu seinem Vertragsverhältnis.
Stand 11/09







